Veranstaltungen

Beratung, Fortbildung und Schulung im Einzel- oder Gruppensetting zu folgenden Themen:


  • Meine Haltung in der Betreuung
    ein achtsames, wertschätzendes Miteinander, ein schöpferischer Mehrwert für mich und eine Vorbeugung vorm Burnout

 

  • Mut zur Selbstbestimmung

durch die Ausrichtung der individuellen Befähigung ist die Gestalttherapie im hohen Maße geeignet, den Prozess auf dem Weg zur Selbstbestimmung zu unterstützen und zu begleiten. Dabei geht es nicht darum, dem Menschen mit geistiger Behinderung einen vorgegebenen Rahmen anzulegen und ihn entsprechend anzupassen, sondern darum, ihn zu unterstützen, den Platz in der Gemeinschaft einzunehmen, der ihm angemessen und passend erscheint.

 

  • Herausfordernde Betreuungssituation in Familien und Einrichtungen

hier geht es um konkrete Situationen, in denen zu betreuende Menschen ihre Not auf ihre Art und Weise, die auf Mitarbeiter:innen oder Eltern herausfordernd wirken, ausdrücken müssen. Für Mitarbeiter:innen und Eltern sollen andere Handlungsmöglichkeiten gefunden werden. Mal etwas anders machen, neue Ideen zulassen und entscheiden, sich von bisherigen Pfaden zu lösen.

 

  • Fallsupervision

In der Supervision wird das eigene berufliche Handeln mit des "Blickes von außen" reflektiert. Fallsupervision ist eine themenspezifische Form von Supervision. Die Fallsupervision ist als Gruppensupervision, Teamsupervision und Einzelsupervision möglich.

 

  • Lernen verändert das berufliche Handeln

Wie kann es gelingen, Lernen für Mitarbeitende praxisnäher und agiler zu gestalten und ihre Eigenverantwortung und Selbstorganisation für das Lernen zu stärken?

 

  • Qualitätsmanagement in kleinen überschaubaren Schritten als Kulturgut in Teams und Einrichtungen etablieren

Mit dem QM-Verfahren lässt sich ein individuelles, zur Kultur der Einrichtung passendes Qualitätsmanagement aufbauen. Dazu stellt das QM-Verfahren unterschiedliche Instrumente zur Verfügung.

 

  • Mitarbeitende befähigen, im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes BTHG  am Gesamtplanverfahren teilzunehmen

Aktuell stehen alle Leistungserbringer vor der Herausforderung, ihr Angebot zu differenzieren und neu zusammenzustellen. Folglich muss auch der individuelle Bedarf neu ermittelt werden. Der Bedarf an Assistenzleistungen wird in einem sogenannten Teilhabe- und Gesamtplanverfahren individuell erhoben. Die Bedarfsermittlung erfolgt unter engem Einbezug der Menschen mit Behinderung und ihren Vertreter:innen.

 

  • Inklusion in Einrichtungen begleiten

jeder Mensch muss die Möglichkeit erhalten, sich mit seinen Fähigkeiten und seinem individuellen Ausdruck in die Gesellschaft einzubringen, an ihr mitzuwirken und entsprechend seinen Vorstellungen in ihr zu leben.

  • Aufklärung über die Aufgaben/Notwendigkeiten als gesetzliche Betreuer:innen 

 

  • Mitarbeiter:innenschulung zum agilen Umgang mit Eltern und/oder gesetzlichen Betreuer:innen
    Mitarbeitende und Eltern haben ganz unterschiedliche Rollen in der Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf. Damit verbunden sind auch ganz unterschiedliche Aufgaben, die sich im Miteinander zeigen. Gegenseitige Wertschätzung und Wertannahme ist notwendig für eine sinnstiftende Zusammenarbeit.

 

  • Elternschulung zum wertschätzenden Umgang mit Mitarbeitenden

Eltern/gesetzliche Betreuer:innen und Mitarbeitende haben ganz unterschiedliche Rollen in der Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf. Damit verbunden sind auch ganz unterschiedliche Aufgaben, die sich im Miteinander zeigen. Gegenseitige Wertschätzung und Wertannahme ist notwendig für eine sinnstiftende Zusammenarbeit.

 

Preise

  • Einzelberatung 90,- pro Stunde 
  • Fortbildung und Schulung nach Vereinbarung